Eignung
Eine Befürwortung/Empfehlung des behandelnden Arztes sollte eingeholt werden,
evtl. Kontraindikationen sind auszuschließen.
Die Kosten für eine Reittherapie können über Krankenkassen,
Jugend- und Sozialämter mitfinanziert werden.
Prinzipiell für Menschen aller Altersgruppen mit Störungen im körperlichen,
emotionalen, sozialen und psychischen Bereich.
Beispielhaft seien hier genannt:
• Lernbehinderung
• Geistige Behinderung
• Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Hyperaktives Syndrom
• Sprachstörungen, Gehörlosigkeit und Blindheit
• Angeborene und erworbene Behinderungen
• Psychische Erkrankungen
wie z.B. Depressionen, neurotische Störungen
• Soziale Phobien
• Autismus
• Psychosomatische Störungen
• Folgen körperlicher und sexueller Mißhandlungen
• Teilaspekte der Rehabilitation nach körperlichen Erkrankungen